Gehaltskürzung für LMU-Professor

Michael Meyen war Herausgeber und Autor eines Querdenker-Blatts

Bayern hat den Münchner Professor Michael Meyen abgestraft. Er lehrt Kommunikationswissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU). In einem Disziplinarverfahren hat ihm die Landesanwaltschaft die Bezüge um 10 Prozent gekürzt, teilte sie auf taz-Anfrage mit.

Dies gelte für einen „zeitlich mittleren Bereich“, so die Behörde in einer Mitteilung am Freitag. Es ist davon auszugehen, dass es sich um zwei Jahre handelt. Meyen werden Dienstvergehen vorgeworfen. Weshalb, das teilte die Behörde nicht mit. Es ist aber wahrscheinlich, dass es um seine Tätigkeit als Autor für das radikale Querdenker-Blatt Demokratischer Widerstand geht. Es gilt die Unschuldsvermutung. Einen Monat lang kann Meyen gegen die Verfügung klagen. Auf taz-Anfrage reagierte er nicht.

Meyen wurde im März 2023 Herausgeber des in Berlin erscheinenden Demokratischen Widerstands, neben den Aktivisten Anselm Lenz und Hendrik Sodenkamp, die beide zu den Köpfen der verschwörungsgläubigen Szene gehören. Das Blatt wird im Bericht des Berliner Verfassungsschutzes 2022 namentlich erwähnt. Die Zeitung setze die Demokratie mit einer Diktatur gleich und verbreite Falschinformationen. Als etablierte Medien Meyens Herausgeberschaft kritisierten, zog er sich nach zwei Ausgaben zurück, schrieb aber weiterhin eine Kolumne für das Blatt.

Im Sommer 2023 leitete die Landesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen ihn ein. Die Behörde ist zuständig für mögliche Dienstvergehen von Beamten. Eigentlich war der Professor in einer starken Position – er konnte mit der im Grundgesetz garantierten Meinungsfreiheit argumentieren sowie mit der Wissenschafts- und Forschungsfreiheit für Lehrende. In seine Stellungnahme gegenüber der Behörde hatte er viel Zeit investiert. Er hatte einen Monat Fristverlängerung erhalten und dann am 5. April eine „umfangreiche Stellungnahme“ abgegeben, so die Landesanwaltschaft.

Eine befristete Gehaltskürzung um 10 Prozent wegen eines Dienstvergehens ist eine durchaus beachtliche Disziplinarmaßnahme. Im Bayerischen Disziplinargesetz sind fünf Abstufungen von Maßnahmen festgelegt. Am schwächsten ist der Verweis, diesem folgt eine Geldbuße und dann die Kürzung der Dienstbezüge auf Platz drei.

Schwerer wiegen würde nur noch eine Zurückstufung und die „Entfernung aus dem Beamtenverhältnis“. Ob Meyen weiterhin für den Demokratischen Widerstand schreibt, ist offen. Am 16. März erschien seine bisher letzte Kolumne. Patrick Guyton