Photovoltaik im Kleingarten: Strom von der Laube

Ein Ehepaar will sich im Schrebergarten neben Gemüse auch mit Energie versorgen – und stößt auf Widerstand beim Gartenvorstand. Jetzt wird geklagt.

Ein Solarpanel auf dem Dach einer Laube

Solaranlagen im Schrebergarten? Das müssen jetzt die Gerichte klären Foto: Robert Poorten/imago

BERLIN taz | Solarstrom aus dem Schrebergarten? Das ist viel schwerer als gedacht. Ein Ehepaar aus Königs Wusterhausen bei Berlin wehrt sich nun per Klage gegen das Verbot des Kleingartenvorstands, ein Balkonsolaranlage auf seinem Gewächshaus zu betreiben.

Die Deutsche Umwelthilfe und der Kleingartenverein FairBund unterstützen sie dabei – und fordern Klarheit von der Regierung mit einer Änderung des Kleingartengesetzes oder über das Solarpaket II. Es gehe darum, „den Klein­gärt­ne­r:in­nen ein Recht auf Solaranlagen zu gewährleisten“, erklärte Anton Marx von FairBund am Dienstag bei der Vorstellung der Klage: „Optimal wäre eine ausdrückliche Zulässigkeit, damit keine Fragen offen bleiben.“

2022 hatte das Ehepaar Lau eine Solaranlage gekauft und auf dem eigenen Gewächshaus des Schrebergartens installiert. Peter Lau begründet diese Entscheidung: „Auch ich als Bewohner eines Mietshauses möchte meinen Beitrag dazu leisten, Energie zu sparen und meinen ökologischen Fußabdruck so klein wie möglich zu halten.“ Außerdem werden die Sommer heißer und gerade in Brandenburg immer trockener. Das Gemüse brauche Bewässerung, für die brauche es Strom. Warum diesen nicht selbst erzeugen, fragt Peter Lau.

Eigentlich ist das Betreiben von Photovoltaikanlagen und auch die Nutzung von eigenem Strom nicht direkt im Bundeskleingartengesetz verboten, erklärte Sebastian Lange, Rechtsanwalt des Ehepaars. Das Problem sei, dass es keine klaren Regelungen gebe. Zuerst sei die Installation beim Gartenvorstand auf Begeisterung gestoßen, dann kamen Einwände.

Was Gartenvorstände dürfen

Möglicherweise könnten die Schrebergärten mit Solaranlage nämlich ihren Status als Kleingartenanlage verlieren. Denn im Bundeskleingartengesetz ist das Wohnen in Kleingärten untersagt. Häufig wird das so ausgelegt, dass es in Kleingärten keinen Strom- und Wasseranschluss geben darf.

Der Vorstand verbot zunächst die Anlage und verlangte dann eine Demontage der bereits abgeschalteten Module. Dem kamen die Laus nicht nach. Darauf folgte die Kündigung des Pachtvertrags. Nun soll das Gericht auch generell feststellen, ob Gartenvorstände die Nutzung von Photovoltaikanlagen verbieten dürfen.

Ehepaar Lau eine Solaranlage

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