PFLEGEELTERN
: Im Normalfall kein Elterngeld

ESSEN | Pflegeeltern haben nach einem Urteil des Essener Landessozialgerichts normalerweise keinen Anspruch auf Elterngeld. Geklagt hatte eine Frau, die im November 2007 ein Kind in Vollzeitpflege genommen und dafür ihre Berufstätigkeit aufgegeben hatte. Die Richter entschieden jedoch, ein Anspruch auf Elterngeld für nichtleibliche Kinder bestehe nur dann, wenn eine rechtlich verfestigte Familienbeziehung vorliege, zum Beispiel beim Ziel einer späteren Adoption. Dieser hatte die leibliche Mutter nicht zugestimmt. (dapd)