URTEIL: FALSCHE PREISE IM INTERNET
: Für den Händler teilweise bindend

FÜRTH | Im Internethandel sind einem Urteil zufolge falsche Preisangaben unter bestimmten Umständen für den Verkäufer bindend. Im konkreten Fall ging es vor dem Amtsgericht Fürth um Flachbildschirme des Online-Händlers Quelle, so Justizsprecher Thomas Koch am Mittwoch. „Die waren irrtümlich zu einem falschen Preis ins Internet eingestellt.“ Die Kunden wurden von Quelle jedoch nicht oder erst sehr spät auf den Irrtum hingewiesen. Quelle muss ihnen nun die Bildschirme zum ausgewiesenen Preis von 199,99 Euro statt 1999,99 Euro ausliefern (Az.: 310 C 2349/08 u. Az.: 360 C 2779/08). „Das Gericht legte den Schwerpunkt darauf, dass dadurch, dass der Preis so eingestellt und eine Bestätigung herausgeschickt wurde, ein Vertrag zustande kam und der Versandhändler daran gebunden bleibt“, erläuterte Koch. (dpa)