UN-Kinderrechtskonvention
: Nach 20 Jahren Ernüchterung

BERLIN taz | Kinderrechte sollen im Grundgesetz verankert werden. Das forderten Manuela Schwesig, Sozialministerin Mecklenburg-Vorpommerns, und Heide-Rose Brückner vom Deutschen Kinderhilfswerk gestern anlässlich des 20-jährigen Bestehens der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. Dadurch solle die Umsetzung der Konvention vorangetrieben werden. Bislang sei die Bilanz auch nach 20 Jahren eher „enttäuschend“, so Brückner. Das Kindeswohl stehe in Deutschland immer noch nicht an erster Stelle. Besonders dramatisch sei auch die rechtliche und soziale Benachteiligung von Flüchtlingskindern. Wichtig seien eine verbesserte Teilhabe und Möglichkeiten der Partizipation für alle Kinder.

Die UN-Kinderrechtskonvention war 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet worden. 1992 trat sie in Deutschland in Kraft. Die Konvention wurde von allen UN-Mitgliedstaaten ratifiziert, mit Ausnahme der USA und Somalia. In ihr sind unter anderem das Recht auf Gesundheit, Bildung, Spiel und gewaltfreie Erziehung festgelegt. (koa)