STEUERLICHE GLEICHSTELLUNG
: Schwule dürfen splitten

Homosexuelle Paare in Berlin kommen der steuerlichen Gleichstellung mit Ehepaaren einen Schritt näher – zumindest vorerst. Lebenspartnerschaften werden bei der Besteuerung des Einkommens und der Wahl der Lohnklasse so lange gleich behandelt, bis das Bundesverfassungsgericht eine endgültige Entscheidung dazu trifft, teilte die Senatsverwaltung für Finanzen am Sonntag mit. Die Regelung betrifft auch das Ehegattensplitting, durch das die Einkünfte von Ehepartnern bei der Einkommensteuererklärung addiert und dann gleichmäßig auf Frau und Mann verteilt werden.

Mit dem Beschluss folgt Berlin mehreren Bundesländern wie etwa Hamburg, die Lebenspartnerschaften Rechtsschutz in Sachen Steuern gewähren. Das Bundesfinanzministerium hatte kürzlich auf eine bundesweit einheitliche Regelung verzichtet und die Entscheidung den jeweiligen Ländern überlassen. Beim Bundesverfassungsgericht sind derzeit allerdings mehrere Verfahren zum Ehegattensplitting anhängig. Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg begrüßte den Beschluss. (jok)