SCHWULE SCHÜTZENBRÜDER
: Benachteiligung ist rechtswidrig

BERLIN | Die Benachteiligung schwuler Schützenkönige im Verein ist rechtswidrig. Das hat eine rechtliche Prüfung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ergeben. Deren Leiterin, Christine Lüders, forderte gestern, die Diskriminierung müsse beendet werden. Die Antidiskriminierungsstelle hat den Bund der historischen deutschen Schützenbruderschaften um eine Stellungnahme gebeten. Der Verband reagierte bis jetzt nicht.

Die Schützenbruderschaft will kein schwules Königspaar in ihren Reihen dulden. Sie hatte einen entsprechenden Beschluss gefasst, nachdem im September 2011 ein homosexueller Schützenkönig aus Münster seinen Lebensgefährten zu einem Bundeskönigsschießen mitgebracht hatte. Die beiden Männer durften nicht nebeneinander gehen, wie bei Königspaaren üblich. Der Lesben- und Schwulenverband hatte daraufhin die Anerkennung von schwulen Schützenpaaren gefordert. Laut Antidiskriminierungsstelle verstoßen die Auflagen und der Beschluss des Schützen-Dachverbandes gegen das Diskriminierungsverbot nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. (epd)