Aufstocken für Geringverdiener

Wer lange zum niedrigen Lohn oder in Teilzeit geackert hat, soll mit der Zuschussrente ein Ruhestandsgeld bekommen, das höher ist als das Niveau von Hartz IV. Zuvor muss sie oder er 35 Jahre lang (für eine Übergangszeit: 30 Jahre) in die Sozialkassen eingezahlt haben, für ein Kind können bis zu 10 Beitragsjahre gezählt werden.

Beispiel: Eine heute 40-Jährige arbeitet schon seit 8 Jahren, verdient aber immer nur etwa 70 Prozent des Durchschnittsverdienstes in der Bundesrepublik, derzeit also 1.800 Euro brutto im Monat. Verdiente sie bis zum Ruhestand stets so wenig, bekäme sie mit 67 Jahren nach heutigem Recht eine Rente in Höhe der Grundsicherung. Mit der Zuschussrente wird ihr Ruhegeld bis auf 850 Euro brutto (nach derzeitiger Kaufkraft) aufgestockt.

Zweites Beispiel: Eine Alleinerziehende, die über 32 Jahre lang nur die Hälfte des Durchschnittsverdienstes erarbeitete, derzeit 1.280 Euro brutto, und zwischendurch 3 Jahre aussetzte wegen des Kindes, würde mit Zuschussrente ebenfalls auf 850 Euro brutto kommen. Die Niedrigverdiener müssen all die Jahre privat zusätzlich fürs Alter vorsorgen, zumindest 5 Euro im Monat für einen Riester-Vertrag einzahlen. Später werden auch alles zusätzliche Einkommen – etwa aus Betriebsrenten – und das Einkommen eines Ehepartners auf die Zuschussrente angerechnet. Das Bundesarbeitsministerium rechnet für 2030 mit 1,4 Millionen „ZuschussrentnerInnen“. BD