Acht Jahre Haft für die Mutter von Robin

CHEMNITZ dpa | Die Mutter des qualvoll verhungerten und verdursteten Robin aus dem sächsischen Kirchberg muss acht Jahre in Haft. Das Landgericht Chemnitz verurteilte die 25-Jährige am Mittwoch in einem zweiten Strafprozess wegen Totschlags in Tateinheit mit der Misshandlung Schutzbefohlener. „Sie hat den Tod ihres Sohnes zu verantworten“, sagte die Vorsitzende Richterin Simone Herberger. Die junge Frau hatte das kränkelnde Kleinkind Weihnachten 2007 fast drei Tage lang allein zu Hause gelassen und war zu einer Internet-Bekanntschaft nach Mecklenburg-Vorpommern gereist. Am 26. Dezember, zwei Tage nach ihrer Rückkehr, rief sie endlich den Notarzt. Da war der Zweijährige schon tot. Die Mutter war in einem ersten Verfahren im Juli 2008 vom Landgericht Zwickau wegen Aussetzung zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Leipzig hatte den Richterspruch im Februar aufgehoben und den Fall ans Landgericht Chemnitz verwiesen. Der ursprüngliche Mordvorwurf war im Verfahren fallen gelassen worden. Staatsanwalt Holger Illing forderte schließlich achteinhalb Jahre wegen Totschlags, die Verteidigung schloss sich dem an.