Stadt spart sich reinen Tisch

Zu teuer: Den bei der Korruptionsaffäre um die Kölner Müllverbrennungsanlage entstandenen Schaden könne man nicht berechnen, behauptet die Verwaltung. Kann man doch, meint eine BI

VON FRANK ÜBERALL

Die millionschweren Schmiergeldzahlungen beim Bau der Müllverbrennungsanlage zahlten indirekt die Kölner Bürger durch überhöhte Gebühren. Das stellte das Landgericht im Strafprozess gegen die Kölner Müll-Mafia fest. Auch das städtische Rechnungsprüfungsamt ging in seinem internen Gutachten davon aus, dass die Müll-Gebühren zu hoch sind. Danach war Ende der Durchsage – und jetzt soll das Thema sogar klammheimlich begraben werden.

Die Stadtverwaltung legte dem Umweltausschuss für die heutige Sitzung ein Papier vor, das dies nahe legt. Ím nicht öffentlichen Teil der Sitzung sollen die Politiker demnach beschließen, dass der Schaden, der der Stadt durch die Schmiergeldzahlungen entstanden ist, nicht einmal mehr berechnet werden soll. Dies zu berechnen wäre nämlich zu kostspielig, fanden in fast dreijähriger Recherche städtische Experten heraus. Wollte Köln vor Gericht ziehen, müssten externe Wirtschaftsprüfer hinzu gezogen werden. Die städtischen Fachleute verweisen zudem auf die ergangenen Urteile des Kölner Verwaltungsgerichts, die Müllgebühren der Jahre 1998 und 1999 betreffend.

Die Bürgerinitiative KIMM ist darüber erbost. „Man kann den entstandenen Schaden klar und ohne großen Aufwand beziffern“, sagte ihr Sprecher Rainer Zinkeler der taz: „Das haben wir bei unseren Gebührenklagen auch ausdrücklich getan.“ Die Initiative hat errechnet, dass bis zu einem Drittel der Gebühren auf dem Wege des Schadensersatzes zurück zu fordern wäre. Weil aber bei den Müll-Korruptis kaum noch etwas zu holen sein dürfte, hat sich der Verein nun einen neuen Schuldigen ausgeguckt: die Bezirksregierung.

Zuvor hatte die Bürgerinitiative KIMM geklagt, weil sie die Rückzahlung überhöhter Müllgebühren an die Bürger fordert. Vor dem Verwaltungsgericht erlitt die Initiative jedoch eine Niederlage. Inzwischen hat das Oberverwaltungsgericht die Klage angenommen. Darüber freilich werden die Politiker im Dunkeln gelassen. Ferner wird nur der Umweltausschuss informiert, während der zuständige Rechnungsprüfungsausschuss in der Beratungsfolge offenbar nicht vorgesehen ist. Durch die Genehmigung der übergroßen Anlage habe die Behörde ihre Amtspflicht verletzt. Für diesen Fehler müsse sie jetzt gerade stehen – und zwar auch in finanzieller Hinsicht.

In einem Schreiben an Kölns Oberbürgermeister Fritz Schramma (CDU) fordert KIMM deshalb, umgehend Schadenersatz vom Regierungspräsidenten einzufordern. „Dabei muss vor allem darauf geachtet werden, dass die Ansprüche vor Ablauf der Verjährungsfrist geltend gemacht werden“, meint Zinkel.