HITLERS „MEIN KAMPF“
: Landgericht untersagt Verbreitung

MÜNCHEN | Die Veröffentlichung von Auszügen aus Adolf Hitlers Hetzschrift „Mein Kampf“ bleibt in Deutschland verboten. Dies entschied das Landgericht München I gestern. Die Publikationsreihe „Zeitungszeugen“ des britischen Verlegers Peter McGee überschritt demnach mit seitenlangen Auszügen aus „Mein Kampf“ die Grenzen des Zitatrechts. Nach dem Zweiten Weltkrieg fielen die Rechte an dem Buch an den Freistaat Bayern, der seither einen Nachdruck in Deutschland verhindert. (afp)