Lebenslang für Wulff

SOLD Expräsident kriegt 200.000 Euro im Jahr

Berlin taz/rtr/dpa | Exbundespräsident Christian Wulff wird nun doch lebenslang einen Ehrensold von rund 200.000 Euro im Jahr erhalten. Das gab das Bundespräsidialamt am Mittwoch bekannt. Die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen seien gegeben, Wulff sei aus politischen Gründen zurückgetreten, heißt es in einer Erklärung des Amtes: „Es waren objektive Umstände für eine erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigung der Amtsausübung gegeben.“ Wulffs Ansprüche aus seiner Tätigkeit als niedersächsischer Ministerpräsident und als Landtagsabgeordneter sollen auf den Ehrensold angerechnet werden.

Christian Wulff war am 17. Februar nach rund 20 Monaten Amtszeit zurückgetreten. Kurz zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Hannover wegen des Verdachts der Vorteilsannahme die Aufhebung seiner Immunität beantragt, da herausgekommen war, dass sich Wulff in seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident einen Sylturlaub von Filmunternehmer David Groenewold hatte bezahlen lassen. Bereits seit Dezember stand Wulff in der Kritik – zunächst wegen eines umstrittenen Privatkredits und enger Beziehungen zu verschiedenen Geschäftsmännern, später auch wegen eines Drohanrufs bei Bild-Chefredakteur Kai Diekmann.

Nach Wulffs Rücktritt kam es zu einer hitzigen Debatte, ob ihm der Ehrensold zustehe. Den soll ein abgetretener Präsident nur bekommen, wenn er aus politischen Gründen zurückgetreten sei. Bei privaten Motiven hingegen entfällt das Geld.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags war vorletzte Woche zu dem Schluss gekommen, dass Wulff der Ehrensold wohl nicht zustehe. Er sah für den Rücktritt „Gründe, die im privaten Verhalten des Präsidenten liegen“. Unter politischen Gründen seien vielmehr solche zu verstehen, „die weder gesundheitlicher, privater oder persönlicher Natur sind“.

Das Bundespräsidialamt betonte in seiner Erklärung vom Mittwoch, dass es selbst für die Entscheidung zuständig sei. Im Februar hatte es zunächst Berichte gegeben, nach denen die Bundesregierung über den Ehrensold zu entscheiden habe. Das Bundespräsidialamt stellte zudem klar, dass es sich nicht um eine Ermessensentscheidung gehandelt habe. SFI

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