CDU klagt für Atomtransporte

HAFENBETRIEBSGESETZ Gutachter der CDU hat festgestellt, dass Bremen leichter Rüstungstransporte unterbinden könnte als Atomtransporte

„Die CDU spielt den Handlanger für Berliner Interessen.“

Arno Gottschalk, SPD-Umpolitiker

Die Bremer CDU Fraktion wird gegen das Verbot von Atomtransporten über Bremer Häfen klagen. Das hat sie am Donnerstag einstimmig beschlossen. Ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten des Jura-Professors Alexander-Kyrill Schwarz bewertet die entsprechende Änderung des Hafenbetriebsgesetzes als verfassungswidrig. Das Atom-Umschlagsverbot wurde mit Stimmen der SPD, Grünen und Linkspartei im Januar in der Bürgerschafts beschlossen.

„Das ist ein Angriff auf den Universalhafen“, sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende Thomas Röwekamp. Jahrelang habe Bremen von der Atomenergie profitiert. Nun den Beitrag zum Energie-Konsens des Bundes nicht mehr zu leisten sei ein „unsolidarisches Verhalten“, sagte Röwekamp. Die Fraktion wird deshalb eine „Normenkontrollklage“ vor dem Staatsgerichtshof einreichen.

Ob die aber Erfolg hat, stellte selbst der Jurist Schwarz in Frage. Für Verstöße gegen das Grundgesetz sei der Bremer Staatsgerichtshof eigentlich nicht zuständig. Man wolle aber erreichen, dass die Klage ans Bundesverfassungsgericht (BVG) weitergeleitet werde, so Schwarz. Direkt vor dem BVG klagen könnte die Bundesregierung, aber auch etwa die Landesregierung Niedersachsens. Beide sind derzeit schwarz-gelb. Niedersachsen sei verärgert über Bremens Vorstoß, im Bund sei man „erstaunt“, so Röwekamp. Mit einer Klage aber zögern beide. Das Bundesumweltministerium wolle abwarten, wie in Bremer selbst mit dem Problem umgegangen werde, so Röwekamp.

Für den SPD-Umweltpolitiker Arno Gottschalk zielte das gesamte Gutachten in diese Richtung: „Die CDU spielt den Handlanger für Berliner Interessen.“

Tatsächlich beruft sich das CDU-Gutachten wenig auf die Frage des „Universalhafens“ ein, zu weiten Teilen dafür auf die exklusive Kompetenz des Bundes in Bezug auf Kernbrennstoffe: Das Atomgesetz regele auch deren Transport und schließt alle Länderentscheidungen aus. Eine Widmung des Hafens für spezielle Güter hingegen sei grundsätzlich legitim. Gegen EU-Recht aber werde durch die Einschränkung des Warenverkehrs verstoßen. Transportverbote gingen nur, wenn Waren gefährlich sind. Die Risikobewertung von Kernbrennstoffen wiederum übernimmt das nur Bundesamt für Strahlenschutz, und nur dieses.

Dennoch berief sich Röwekamp vor allem auf die Tradition der Hanse und erinnerte an den die Abhängigkeit vom freien Welthandel. Sorgen machten ihm weitergehende Forderungen, die andeuteten, dass der Warenumschlag noch stärker politsch geregelt werden solle.

Ein Aktivist des Klimaplenums sagte zur taz, er begrüßt, dass Handelskammer und CDU auch den Transport anderer Waren ansprechen, etwa militärischer Güter: „Wir sollten uns grundsätzlich Gedanken darüber machen, was über Bremer Häfen alles transportiert werden darf“. jpb