SCHULAUSSCHLUSS
: Rechtens nach Antisemitismus

MANNHEIM | Antisemitische Äußerungen und massive Hänseleien rechtfertigen den sofortigen Schulausschluss. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim hervor. Danach wurden zwei Gymnasiasten, die einen Mitschüler zusammen in einer Gruppe nachts vor dessen Elternhaus bedroht und antisemitische Sprüche gerufen hatten, vom Direktor zu Recht aus der Schule ausgeschlossen. Der VGH hob damit eine anderslautende Entscheidung der Vorinstanz auf. (ap)