Karlsruhe: Mehr Geld für Professoren

UNIS Nach Urteil fordert Bulmahn 4 Milliarden mehr für Hochschulen

BERLIN taz | Professoren verdienen zu wenig: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Besoldung von Hochschullehrern in Teilen gegen das Prinzip der angemessenen Bezahlung von Beamten verstößt. Geklagt hatte ein Professor aus Hessen, der mit der sogenannten W2-Besoldung und einem Gehalt von etwa 3.890 Euro eingestellt worden war. Die leistungsbezogene Besoldung hatte 2005 Ex-SPD-Ministerin Edelgard Bulmahn eingeführt. „Und genau das hat das Bundesverfassungsgericht für verfassungskonform erklärt“, sagte Bulmahn gestern der taz. Die Hochschulen bräuchten mehr Geld, „um ausreichend hohe Leistungsbezüge zu bestimmen“ – „pro Jahr mindestens 4 Milliarden Euro mehr“. HG

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