Karlsruhe drückt sich vor Wehrpflicht

BUNDESWEHR Verfassungsgericht weist Vorlage zurück

BERLIN taz | Mit grundgesetzlichen Argumenten wird die Wehrpflicht vorerst nicht abgeschafft. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Vorlage des Verwaltungsgerichts Köln zurückgewiesen, wonach es ungerecht sei, wenn nur noch 16 Prozent der jungen Männer eines Jahrgangs eingezogen würden. Dagegen erklärten die Verfassungsrichter: Die Kölner Richter hätten nicht beachtet, dass auch Zivildienstleistende die Wehrpflicht erfüllen. Damit hat Karlsruhe nach Entscheidungen in den Jahren 2002 und 2004 erneut die Wehrpflicht unbeanstandet gelassen, ohne sich jedoch abschließend zur Frage der Wehrgerechtigkeit angesichts sinkender Einberufungszahlen zu äußern.

Wehrpflichtkritiker äußerten sich am Freitag enttäuscht. Die Zurückweisung des Gerichts „geht zu Lasten Millionen junger Wehrpflichtiger in Deutschland. Der Ball liegt weiter bei der Politik“, sagte der grüne Verteidigungsexperte Winfried Nachtwei. Erfreut erklärte dagegen Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU): Die Wehrpflicht habe sich auch unter „veränderten Rahmenbedingungen“ bewährt. „Sie ist und bleibt sicherheitspolitisch notwendig und gesellschaftspolitisch sinnvoll.“

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