Live und vor Publikum

SPRACHMITTLER Dolmetscher müssen ihre Muttersprache beherrschen. Den Rest kann man studieren

„Man muss bereit sein als Freiberufler zu arbeiten“

Helke Heino, ADÜ Nord

In bestimmten Lebenssituationen sind Dolmetscher unabdingbar: Während Gesprächsrunden auf Konferenzen übersetzen sie mündlich, meist aus der Fremd- in die Muttersprache. Auch im Gerichtssaal kann die Anwesenheit eines Sprachmittlers sehr wichtig werden. Einer weiteren Form des Dolmetschens bedarf es bei Gehörlosen, die in alltäglichen Situationen auf fremde Hilfe angewiesen sein können.

Dolmetscher müssen ihre Arbeit fast immer live und vor Publikum ausüben. Dies unterscheidet sie maßgeblich von Übersetzern. „Es sind zwei sehr unterschiedliche Fertigkeiten, für die es auch separate Ausbildungen gibt, sagt Helke Heino vom Verein Assoziierter Dolmetscher und Übersetzer in Norddeutschland (ADÜ Nord e.V).

Dolmetscher beherrschen die mündliche Übertragung von Sprache, während Übersetzer das geschriebene Wort bearbeiten. Beim übersetzen von Literatur oder Fachtexten geht es dabei weniger um Schnelligkeit und Reaktionsfähigkeit, als viel mehr um Genauigkeit.

Wer den Beruf des Dolmetschers erlernen möchte, sollte bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen: Eine hohe Kompetenz der Muttersprache und die sehr gute Beherrschung der Fremdsprache sind unabdingbar. Außerdem sollte eine gewisse unternehmerische Neigung vorhanden sein, da Anstellungen für Dolmetscher rar sind.

„Wer sich heute für den Beruf entscheidet, muss bereit sein, als Freiberufler zu arbeiten“, so Helke Heino. Es sei empfehlenswert, ein einschlägiges Studium zu absolvieren.

In Norddeutschland gibt es einige Ausbildungsmöglichkeiten. An der Universität Hamburg gibt es ein zehnmonatiges, berufsbegleitendes Studium für Dolmetschen und Übersetzen an Gerichten und Behörden (www.aww.uni-hamburg.de). Ebenfalls in Hamburg sitzt das Institut für Deutsche Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser (www.sign-lang.uni-hamburg.de). Die Fachhochschule in Flensburg bietet den Master in Internationaler Fachkommunikation an (www.fh-flensburg.de) und an der Universität Hildesheim wird Dolmetschen am Institut für Angewandte Sprachwissenschaft gelehrt (www.uni-hildesheim.de).

Die Berufsbezeichnung Dolmetscher ist in Deutschland nicht geschützt. Der ADÜ Nord hat deswegen Kriterien für eine Mitgliedschaft im Berufsverband festgelegt: Voraussetzungen sind ein einschlägiger Hochschulabschluss und eine staatlich anerkannte Prüfung. Alternativ nimmt der ADÜ neue Mitglieder auch nach einer Prüfung durch die eigene Aufnahmekommission auf. So haben sich über 50 Arbeitssprachen im Verband etabliert. OLE MASCH