STEUERHINTERZIEHUNG
: Ab einer Million geht’s ins Gefängnis

KARLSRUHE | Wer Steuern in Höhe von mehr als einer Million Euro hinterzieht, muss in der Regel ins Gefängnis. Eine Bewährungsstrafe komme nur bei besonders gewichtigen Milderungsgründen infrage, entschied der Bundesgerichtshof und bestägte damit gestern seine bisherige Rechtsprechung. Die Richter hoben das Urteil gegen einen Ex-Unternehmer aus Bayern auf, der mehr als 1,1 Millionen Euro Steuern hinterzogen hatte und zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden war. (dpa)