Sammeln gegen Hartz IV

Hamburger Verein will mit einer Sammelklage die Rechtmäßigkeit von Arbeitslosengeld II anfechten

Der Hamburger Verein Contra strebt eine Sammelklage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Hartz IV an. Das mit dem neuen Arbeitsmarktgesetz eingeführte Arbeitslosengeld II (ALG II) von 345 Euro liege unter dem Existenzminimum, begründete Vereins-Sprecher und Initiator Dieter Nolte den Gang nach Karlsruhe.

Der Verein beruft sich auf ein Gutachten des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und des Bremer Rechtsprofessors Wolfgang Däubler. Nach der Expertise liegt das ALG II, zu dem Sozial- und Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar zusammengelegt wurden, um ganze 19 Prozent unter dem Existenzminimum – „die Verteuerung nicht inbegriffen“, warnt Nolte. „Das ist jedoch verfassungswidrig.“

Denn das Grundgesetz sichere jedem Bürger das Existenzminimum zu. „Die kleinen Leute aber werden jetzt betrogen, indem die staatliche Hilfen unter diese Grenze gesetzt werden“, empört sich der allein erziehende Vater aus Hamburg-Bergedorf, der selbst von ALG II leben muss.

Bisher hätten sich schon mehr als 500 Betroffene aus Hamburg und dem Umland für die Klage zusammengeschlossen. Contra e. V. habe auch Kontakt mit Arbeitslosen- und Sozialinitiativen in anderen Bundesländern aufgenommen. Denn nach Noltes Rechnung wird der Gang vor das Bundesverfassungsgericht etwa 30.000 Euro kosten. Um die Sammelklage finanzieren zu können, will Contra darum auch mindestens 30.000 Kläger finden, von denen jeder einen Euro beizutragen hätte. wei

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