GEISTERFAHRER
: Verurteilung wegen Mord

TÜBINGEN | Ein 35-jähriger Geisterfahrer ist gestern wegen Mord zu 12 Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem ordnete das Landgericht Tübingen die anschließende Sicherungsverwahrung an. Der Mann war im April in falscher Richtung über die Schnellstraße von Reutlingen nach Stuttgart gerast. Als er in das Auto einer Familie krachte, starb der 43-jährige Fahrer – der Täter überlebte schwer verletzt. Der 35-Jährige wollte sich nach Ansicht der Richter vermutlich das Leben nehmen. (dpa)