DAILY DOPE (530)

Nachdem bekannt geworden ist, dass 28 Sportler ihr Blut mit UV-Licht behandeln ließen, versucht sich die beschuldigte Seite im mutmaßlichen Dopingfall um den Erfurter Sportarzt Andreas F. über eine spitzfindige Interpretation der Antidopingbestimmungen zu rechtfertigen. Angeblich sei eine Reinjektion von 50 Milliliter Blut erlaubt gewesen, wird argumentiert. Es geht um juristische Wortklauberei, weil in den Verbotslisten der Welt-Antidoping-Agentur der Jahre 2010 und 2011 zwar von verbotener intravenöser Reinfusion, nicht aber von Reinjektion die Rede war. Injiziert wird freilich ins Gewebe, was bei Blut in einer Größenordnung von 50 Milliliter keinen Sinn ergeben würde. Im aktuellen Wada-Code steht nun, dass jede intravenöse Injektion und/oder Infusion von mehr als 50 Millilitern innerhalb von sechs Stunden verboten ist. Ausnahmen: eine Krankenhausbehandlung oder klinische Untersuchungen. In den Jahren 2010 und 2011 wurden keine Mengen explizit benannt, aber seit 2011 heißt es unter Punkt M 2, Absatz 3 unmissverständlich: „Die sukzessive Entnahme, Manipulation und Reinfusion von Vollblut in das Kreislaufsystem ist verboten.“

Interessant an dem Fall ist auch, in welchem Umfeld sich der Mediziner bewegt. So hatte er eine Gemeinschaftspraxis mit Horst Tausch (IMV „Walter“), früherer Sektionsarzt von Turbine Erfurt, der 1999 einen Strafbefehl über zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung erhielt – wegen Verstrickungen ins DDR-Dopingsystem. Anwaltlich lässt sich F. von Heinz-Jochen Spilker vertreten, Exdopingtrainer des SC Eintracht Hamm. Spilker ist seit Jahren Vizepräsident des Thüringer Landessport-Bundes und Chef der Erfurter Anwaltskanzlei Spilker & Collegen. MV