URTEIL
: Überwachung der Reeperbahn zulässig

LEIPZIG | Die polizeiliche Videoüberwachung auf der Hamburger Reeperbahn ist nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zulässig. Es diene der Verhinderung von Straftaten, urteilten die Richter gestern. Der präventive Einsatz sei durch die Vorschriften des Landes gedeckt. Zwar stelle das Filmen einen Angriff auf das Recht der informellen Selbstbestimmung dar, doch diene es einem „legitimen Zweck“. Geklagt hatte eine Frau, deren Wohnung direkt an der Vergnügungsmeile liegt. (epd)