Kiez-Kameras zulässig

Die polizeiliche Videoüberwachung auf der Hamburger Reeperbahn ist nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zulässig. Es diene der Verhinderung von Straftaten, urteilten die Richter. Insofern sei der präventive Einsatz durch die Vorschriften des Landes gedeckt. Zwar stelle das Filmen einen Angriff auf das Recht der informellen Selbstbestimmung dar, doch diene es einem „legitimen Zweck“. Mildere Maßnahmen seien nicht im gleichen Maße geeignet, Delikte zu verhindern, erläuterten die Richter weiter. Mehr Polizeipräsenz sei finanziell nicht machbar.  (epd)