verboten

Persönliche Erklärung.Persönliche Gründe, aber auch die Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, veranlassen verboten, einen erheblichen Betrag für soziale Zwecke zur Verfügung zu stellen und eine Stiftung zu gründen, die mit Barmitteln in Höhe von 25 Euro ausgestattet werden soll. Darüber hinaus wird verboten dem Sozialfonds der Ausgeschiedenen Vorstandschefs e. V., der Stiftung der Ex-Automobil-Vorstände und dem Verein Kollegenhilfe geschasster Vorstände e. V. je 50 Cent zukommen lassen. Die Spenden sollen entsprechend den jeweiligen Satzungszwecken der Unterstützung von notleidenden Exvorstandsvorsitzenden im Alter dienen. Gern geschehen.