BAHNSTEIGE
: Bahn haftet für Glatteisunfälle

KARLSRUHE | Kommt ein Reisender auf einem von Schnee oder Eis nicht geräumten Bahnsteig zu Fall, haftet dafür das Bahn-Unternehmen, bei dem der Reisende seine Fahrkarte gekauft hat, entschied der Bundesgerichtshof gestern. Das Unternehmen sei wegen dieses Vertrags verpflichtet, die Beförderung so zu gestalten, dass der Fahrgast keinen Schaden erleidet. Damit wurde das Klagerecht erleichtert, weil Forderungen nicht mehr an Subunternehmen abgeschoben werden können. (afp)