BUNDESGERICHTSHOF
: Abschleppdienst darf Autos einbehalten

KARLSRUHE | Private Abschleppunternehmen brauchen abgeschleppte Autos nicht herauszugeben, bevor die Abschleppgebühr vollständig bezahlt ist. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Er wies damit die Klage einer Frau aus Berlin ab, deren falsch geparktes Auto von einem privaten Unternehmer abgeschleppt worden war. Der dürfe das Auto so lange einbehalten, bis alle Kosten beglichen sind, hieß es. Die Frau habe keinen Anspruch auf Entschädigung für die Zeit, in der sie ihr Auto nicht nutzen konnte. (dpa)