ZU HAFT VERURTEILT
: Richter ließ Heimbewohner fesseln

KARLSRUHE | Weil er Pflegeheimbewohner serienweise ohne die vorgeschriebene Anhörung ans Bett fesseln ließ, muss ein Richter aus Baden-Württemberg wegen Rechtsbeugung ins Gefängnis. Der BGH verwarf dessen Revision als unbegründet und bestätigte dreieinhalb Jahre Haft. Nicht aus beruflicher Überlastung, sondern aus Bequemlichkeit hatte er Bauchgurte und Bettgitter verordnet ohne Anhörung. Die falschen Anhörungsprotokolle datierte er auf Termine, zu denen die Betroffenen bereits gestorben waren. (dpa)