URWAHL LINKSPARTEI-SPITZE
: Gutachten: Verstoß gegen Parteiengesetz

BERLIN | Die neue Parteispitze der Linkspartei wird wohl weder in einer Urwahl noch per Mitgliederbefragung gekürt. Beide Verfahren verstoßen nach einem Gutachten des Verfassungsrechtlers Martin Morlok gegen das Parteiengesetz, sagte ein Linke-Sprecher gestern. Damit bestätigte er einen Spiegel-Bericht, wonach die Vorstände ausschließlich auf dem Parteitag gewählt werden dürfen und selbst eine Mitgliederbefragung solch großen Druck ausüben würde, dass die Rechte der Parteitagsdelegierten verletzt wären. (dapd)