URTEIL DES BUNDESGERICHTSHOFS
: Online-Versand muss Portokosten anzeigen

KARLSRUHE | Online-Händler sind verpflichtet, bei im Internet angebotenen Produkten unmittelbar die Versandkosten mit anzugeben. Die gilt auch für Werbung auf Preissuchmaschinen, entschied der Bundesgerichtshof am Donnerstag (Az.: I ZR 140/07). Für eine eindeutige Zuordnung der Angabe der Versandkosten reiche es nicht, wenn der Verbraucher über das Anklicken der Warenabbildung auf die Internetseite des Anbieters geführt wird, wo dann die Versandkosten genannt werden. (afp)