Im Zweifel für die Abschiebung

Neues aus der Ausländerbehörde: Eine für Montag angesetzte Abschiebung droht mazedonische Familie auseinander zu reißen. Der Vater ist schwer krank

Die vor wenigen Tagen vollmundig angekündigte „neue Milde“ von Hamburgs Innensenator Udo Nagel (taz berichtete) nützt Familie S. aus Mazedonien wenig. Nagels neuer Kurs sieht zwar künftig gnädigere Bestimmungen für Flüchtlingskinder vor – in diesem Fall sind jedoch nicht nur die Kinder, sondern alle Familienmitglieder betroffen.

Die Behörde will die während des Krieges vor zwölf Jahren nach Hamburg geflohene Familie gar nicht trennen. Ginge es nach ihr, müssten alle Familienmitglieder ausreisen. Vorgestern erfuhr Ismeta S. den für sie und ihre in Hamburg geborenen, zehn und elf Jahre alten Kinder vorgesehenen Rückflugtermin: Montag früh, 10 Uhr. Der jüngere Sohn leidet schon länger an Angstzuständen, Schlafstörungen und häufig auftretenden Kopfschmerzen, entsprechende Atteste wurden im Asylverfahren aber nicht anerkannt.

Schlechter noch geht es dem Vater. Reho S., der am 22. Februar wegen schwerer Krankheit operiert werden sollte, wurde kurz vorher in sein Geburtsland Montenegro abgeschoben. Dass er einen Monat später ohne gültige Papiere erneut nach Deutschland einreiste und sich hier weiter behandeln ließ, wollten sich die Behörden nicht gefallen lassen. Am 22. März wurde sein Asylfolgeantrag abgelehnt. Am selben Tag, an dem seine Frau und die Kinder ihren Abschiebetermin erhielten, wurde er verhaftet – wegen „Verdacht auf Verstoß gegen das Ausländergesetz“.

Der Ausländerbehörde bleibe in so einem Fall nur die Möglichkeit der Abschiebung, so Behördensprecher Norbert Smekal. Die Entscheidungen treffe das zuständige Bundesamt, und das habe S. die Anerkennung als Flüchtling versagt. Behandeln müssten ihn nun eben mazedonische Ärzte, denn, so Smekal: „Die BRD kann nicht jeden Fall versorgen.“

Dem Anwalt der Familie, Hans-Werner Friedel, gelang es jedoch kurzfristig, beim Verwaltungsgericht Hamburg einen so genannten „Hängebeschluss“ für den Familienvater zu erwirken. Dieser besagt, dass bis zum Abschluss des Asylklageverfahrens keine „aufenthaltsbeendenden Maßnahmen“ vorgenommen werden dürfen. Auch für Mutter und Kinder beantragte Friedel einen solchen Beschluss. Die gestrige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Yasemin Ergin