SOZIALGERICHTSURTEIL
: Abwrackprämie mindert Hartz IV

ESSEN | Die staatliche Abwrackprämie mindert bei Hartz-IV-Empfängern das Arbeitslosengeld II. Sie muss als Einkommen leistungsmindernd angerechnet werden, entschied das Landessozialgericht NRW in einem Rechtsschutzverfahren eines Bochumer Arbeitslosen. Die Essener Richter betonten, die Prämie in Höhe von 2.500 Euro verschaffe dem Leistungsbezieher erhebliche Geldmittel für den privaten Konsum. Sie entspreche dem Mehrfachen der monatlichen Leistung und begünstige die Lage ihres Empfängers. (ap)