Gericht stärkt Schutz vor Abschiebung

URTEIL Flüchtlinge, die durch einen Bürgerkrieg im Heimatland bedroht sind, können auch dann in Deutschland bleiben, wenn für das entsprechende Land kein Abschiebeverbot mehr vorliegt

LEIPZIG epd | Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung auf den besonderen Abschiebungsschutz für Flüchtlinge hingewiesen, die nicht die Voraussetzungen der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllen. Nach einer Richtlinie des Rates der Europäischen Union könnten durch einen Bürgerkrieg im Heimatland bedrohte Menschen auch dann in Deutschland bleiben, wenn für das entsprechende Land kein Abschiebeverbot mehr vorliegt, teilten die obersten Verwaltungsrichter mit.

Im konkreten Fall berieten die Richter über den Status zweier Iraker, die 2003 nach dem Sturz des Diktators Saddam Hussein aus Deutschland abgeschoben werden sollten. Die 1999 und 2001 eingereisten Männer klagten den Angaben zufolge gegen diese Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim wies die Klagen jedoch ab. Zwar gebe es in Teilen des Iraks bürgerkriegsähnliche Zustände. Doch seien die Kläger nur den „allgemeinen, für die gesamte Bevölkerung bestehenden Gefahren“ ausgesetzt, begründeten die Richter.

Die Bundesverwaltungsrichter in Leipzig teilten diese Einschätzung nicht und hoben das Urteil der Vorinstanz auf. Auch bei allgemeinen Gefahren sei eine individuelle Bedrohung gegeben, wenn bewaffneter Konflikt und willkürliche Gewalt wie im Irak ein entsprechendes hohes Niveau erreichen, begründeten sie. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim muss den Fall nun erneut prüfen.