Bundesgerichtshof stärkt Kundenrechte

ANLEGERSCHUTZ Banken, die keine Einlagensicherung haben, müssen sicherheitsbewusste Kunden vor möglichen Verlusten warnen

KARLSRUHE rtr | Banken, bei denen das Geld der Kunden nicht umfassend gesichert ist, müssen risikoscheuen Investoren nach einem BGH-Urteil von der Geldanlage bei ihnen abraten. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab in einem am Dienstag verkündeten Urteil zwei Anlegern im Grundsatz Recht. Diese hatten bei der Insolvenz der BFI Bank einen Großteil des angelegten Geldes verloren, weil das kleine Institut nicht dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken angehörte.

Die klagenden BFI-Kunden hatten wie 80 weitere Geschädigte nur die gesetzlich garantierten 20.000 Euro erhalten. Aus der Insolvenzmasse bekamen sie später nur 30 Prozent der darüber hinausgehenden Einlagen zurück. Insgesamt hatten sie 81.000 und 161.000 Euro angelegt. Ob sie nun auf einen Nachschlag von der Haftpflichtversicherung des Insolvenzverwalters hoffen dürfen, muss das Oberlandesgericht Dresden (OLG) neu entscheiden. Dieses hatte die Bankkunden abblitzen lassen, dabei aber nur die Erfüllung der Informationspflicht der Bank über die Nichtmitgliedschaft in der Sicherungseinrichtung geprüft. In dem Punkt stellte sich der BGH hinter die Vorinstanz. Es reiche aus, Kunden auf einen entsprechenden Passus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinzuweisen. Dass das nicht passiert ist, müsse der Kunde beweisen. Die BFI-Kunden fordern Schadenersatz, weil sie über die mangelnde Sicherung nicht ausdrücklich informiert worden seien. Sonst hätten sie ihr Geld woanders angelegt. Die BFI Bank, die einzige Banken-Neugründung in Ostdeutschland, war 2003 von der Bankenaufsicht geschlossen worden und hatte Insolvenz angemeldet.