LOHNFORTZAHLUNG
: Nicht immer Anspruch bei Krankheit

MAINZ | Ein Arbeitnehmer hat bei einer Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit nicht zwangsläufig Anspruch auf Lohnfortzahlung, so das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Maßgebend ist demnach, dass die Krankheit der einzige Grund für den Ausfall der Arbeitsleistung war. Das Gericht wies die Zahlungsklage eines Arbeitnehmers ab, der nach einem Streit mit dem Arbeitgeber den Betrieb verlassen hatte. Maßgeblich sei, dass er nicht mehr arbeiten wollte und damit seinen Anspruch verloren habe. (dpa)