Die elektronische Elster

Immer mehr Privatleute und Unternehmen nutzen die Möglichkeit, dem Finanzamt ihre Steuererklärung über das Internet zu senden. Dabei sollten sie sich auch von gelegentlichen Server-Problemen nicht schrecken lassen, findet die Finanzbehörde

Von Markus Jox

Linguistischen Wortfeldanalytikern kommen bei Lektüre der Vokabel „Elster“ möglichweise unmittelbar Attribute wie diebisch oder räuberisch in den Sinn. In der naturgemäß eher spröden hamburgischen Finanzverwaltung allerdings bekommen die Öffentlichkeitsarbeiter bei dem dem Tierreich entnommenen Wörtchen leuchtende Augen: Das Projekt ELektronische STeuerERklärung (ELSTER) nämlich lässt Finanzsenator Wolfgang Peiner (CDU) wenigstens kurzzeitig LBK-Querelen, Partei-Kabale um die Verwaltungsreform und die Finanzmalaise der Hansestadt vergessen. „Die zunehmende Akzeptanz von ELSTER ist sehr erfreulich“, konnte er Anfang dieses Jahres quietschfidel in die Welt trompeten.

Bereits seit Ende 1999 können Hamburgs Bürger ihre Steuererklärung über das „TÜV-sicherheitsgeprüfte“ und natürlich streng amtliche Programm via Internet abwickeln. Gelockt wurden die Steuerzahler damals schon mit den gurrenden Worten des Finanzsenators, dass, „wer seine Steuererklärung mit ELSTER einreicht, mit kürzeren Bearbeitungszeiten und damit auch mit schnelleren Steuererstattungen rechnen“ könne.

Bei der digitalen Steuererklärung, so die irgendwie einleuchtende Begründung, entfalle die manuelle Dateneingabe im Finanzamt. Außerdem überprüfe ELSTER alle Daten auf Plausibilität und verhindere so stumpfe Eingabefehler. Das Programm überprüft zum Beispiel, ob Steuerzahler mit Kindern auch wirklich alle nötigen Angaben zur Ausschöpfung des Kinderfreibetrages eingetragen haben. Ein integriertes Steuerberechnungsprogramm ermittelt darüber hinaus – selbstredend unverbindlich – die resultierende persönliche Steuerschuld.

Wer ELSTER nutzt, muss „gesetzlich nicht zwingend einzureichende Belege“ dem Finanzamt nur noch auf besondere Anforderung vorlegen. Und da die Arbeitgeber seit diesem Jahr verpflichtet sind, die Lohnsteuerdaten ihrer Arbeitnehmer der Steuerverwaltung elektronisch zu übermitteln, entfällt künftig grundsätzlich die Ausstellung der papierenen Lohnsteuerkarte sowie deren Abgabe mit der Steuererklärung.

Bundesweit haben im Jahr 2004 über 1,8 Millionen Bürger ihre Steuererklärung via ELSTER bearbeitet. In Hamburg steuersurften im vergangenen Jahr – nach nur 5.000 ELSTER-Benutzern im Jahr 2001 – 40.000 Computerfreaks, also jeder fünfzehnte Einkommenssteuerpflichtige in der Stadt. Darüber hinaus können Unternehmen Umsatzsteuervoranmeldung und Lohnsteueranmeldung über ELSTER vornehmen.

Im Februar allerdings nutzten offenbar dermaßen viel Betriebe parallel das Online-Verfahren, dass die Server überlastet waren. „Uns sind in so einem Fall allerdings die Hände gebunden“, sagt Hamburgs Finanzpressesprecher Simon Menzel. Die beiden ELSTER-Hauptserver stünden nämlich – ein Schelm, wer dabei an Föderalismus-Machtspielchen denkt – in Nordrhein-Westfalen und Bayern: „Daran sind alle angeschlossen.“ Bei dem süddeutschen Bundesland liege überhaupt die Federführung des gesamten ELSTER-Projekts. Nach der Panne habe man die Serverkapazität von ELSTER jedenfalls „um das Vierfache erhöht“, so Menzel hoffnungsfroh, derlei Unbill für die Zukunft ausschließen zu können.

Der letzte ELSTER-Schrei soll in diesem Jahr eine „integrierte Ausfüllhilfe“ sein: Ein „integrierter step-by-step-Modus“ erleichtere den Anwendern das Bedienen des Programms, teilt die Behörde im amtsüblich-anglophilen Kauderwelsch mit. Der Sicherheitsstandard von ELSTER, das versichert Hamburgs Finanzsenator gerne höchstselbst, „ist auf dem neuesten Stand der Technik und wird ständig überprüft und weiter verbessert“. „Hierauf“, verspricht der Mann unerschrocken, „können sich Hamburgs Bürgerinnen und Bürger verlassen“.

Das Elster-Formular 2004/2005 kann im Internet unter www.elsterformular.de kostenlos heruntergeladen werden. Ebenso ist es in allen Finanzämtern kostenlos auf einer CD-Rom erhältlich