GENITALVERSTÜMMELUNG
: Beschneidung wird härter bestraft

BERLIN | Genitalverstümmelungen junger Migrantinnen werden in Deutschland künftig härter bestraft, beschloss der Bundestag. Entsprechende Taten werden als schwere Körperverletzung ins Strafgesetzbuch aufgenommen und mit einem bis zu zehn Jahren bestraft. Die zehnjährige Verjährungsfrist beginnt künftig erst dann, wenn die Opfer volljährig sind. Maria Böhmer (CDU), Vorsitzende der Frauen Union, begrüßte das Gesetz. Eine wirksame Bekämpfung sei aber nur durch Aufklärung und Prävention möglich. (ap)