Streit um AKW-Reaktor

Bund erteilt Baden-Württemberg Weisung. Störfälle im AKW Philippsburg seien nicht nachweisbar beherrschbar

KARLSRUHE dpa ■ Im Streit um die Sicherheit des Atomkraftwerks Philippsburg bei Karlsruhe hat der Bund dem Land Baden-Württemberg eine Weisung erteilt. Wie das Bundesumweltministerium in Berlin gestern mitteilte, muss der Block II des Kraftwerks abgeschaltet werden, „wenn nicht nachgewiesen ist, dass Störfälle hinreichend sicher beherrscht werden“.

Baden-Württemberg hält eine vom Bund geforderte Auflage für rechtswidrig. Das Land hatte sich unter Hinweis auf ein hohes Haftungsrisiko – eine halbe Million Euro Schaden für jeden Tag des Stillstands – am Freitag geweigert, diese Auflage zu erlassen. Von der Weisung ist der Betrieb des AKW nach Angaben des Stuttgarter Wirtschaftsministeriums „zunächst nicht tangiert“.

Wirtschaftsminister Pfister (FDP) will nun den Betreiber EnBW bis zum 11. März um eine Stellungnahme bitten. Die EnBW hält die Weisung für unbegründet, da das Kraftwerk sicher sei. Man werde die Anordnung jedoch bei Eingang eingehend prüfen. Zuletzt hatte das Umweltministerium kritisiert, es habe seit Juni 2004 nicht mehr davon ausgegangen werden können, dass ein Störfall mit plötzlichem Kühlwasserverlust beherrschbar sei. Dennoch habe die EnBW die Anlage unverändert betrieben.