Mehr Hilfe und mehr Geld

HARTZ IV Die Empfänger von Arbeitslosengeld II haben Anspruch auf kostenlosen Rechtsbeistand

BERLIN epd | Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Hartz-IV-Empfängern gestärkt. Sie haben Anspruch auf kostenlose anwaltliche Hilfe, wenn sie gegen ihren Arbeitslosengeld-II-Bescheid Widerspruch einlegen wollen, entschieden die Karlsruher Richter am Donnerstag. (Az.: 1 BvR 1517/08)

Insbesondere wegen des existenzsichernden Charakters des Arbeitslosengeldes II und der komplizierten Materie des Sozialrechts sei es für den Rechtsschutz des Bedürftigen angemessen, einen Anwalt zu Rate ziehen zu können. Beim Antrag auf Beratungshilfe müsse das Amtsgericht aber immer auch den Einzelfall prüfen. Kein Anspruch auf Beratungshilfe bestehe dagegen bei bereits offensichtlich geklärten Rechtsproblemen.

Im verhandelten Fall wollte eine Hartz-IV-Empfängerin aus Zwickau gegen ihren Arbeitslosengeld-II-Bescheid Widerspruch einlegen, weil ihr nach einem Krankenhausaufenthalt die Leistung gekürzt worden war. Für das außergerichtliche Widerspruchsverfahren wollte sie eine kostenlose anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Das zuständige Amtsgericht versagte jedoch die beantragte Beratungshilfe. Die Begründung der Richter: Die Hartz-IV-Empfängerin könne statt der anwaltlichen Hilfe sich kostenlos vom zuständigen Jobcenter beraten lassen. Die Behörde sei dafür bekannt, dass sie kompetent und objektiv Widersprüche bearbeite.

Das oberste deutsche Gericht hielt dies jedoch für verfassungswidrig. Es könne der Arbeitslosen nicht zugemutet werden, „den Rat derselben Behörde in Anspruch zu nehmen, deren Entscheidung sie im Widerspruchsverfahren angreifen will“. Aus diesem Grund dürfe der Beschwerdeführerin eine unabhängige Beratung durch einen Anwalt nicht vorenthalten werden.

Daneben bekommen die Hartz-IV-Empfänger auch mehr Geld: Zum 1. Juli werden die Regelsätze erhöht. Die Leistungen würden automatisch angepasst, teilte die Bundesagentur für Arbeit am Donnerstag in Nürnberg mit. Nach Angaben der Bundesagentur wird der Satz für einen Alleinstehenden von 351 auf 359 Euro erhöht. Volljährige Partner erhalten jeweils 323 statt bisher 316 Euro im Monat. Jugendliche ab 14 Jahre bis zum 25. Geburtstag bekommen 287 statt bisher 281 Euro, wenn sie bei ihren Eltern wohnen.

Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres erhalten dann 215 statt 211 Euro. Für Sechs- bis Dreizehnjährige wird eine neue Stufe eingeführt. Sie erhalten 251 Euro im Monat. Bisher bekamen Kinder bis zum 14. Geburtstag 211 Euro im Monat. Die Erhöhung der Leistungen für Schulkinder ist Bestandteil des zweiten Konjunkturpakets der großen Koalition.