Institutionen und Ämter im Iran

Islamische Republik: Nach der Revolution 1979 stimmten die Iraner mit großer Mehrheit für die Errichtung einer islamischen Republik. Später nahmen sie eine Verfassung an, die demokratische Elemente mit einer Herrschaft ungewählter Religionsgelehrter verbindet. Entsprechend ist der Präsident komplett dem Obersten Führer – einer Art geistlichem Oberhaupt – untergeordnet, das Parlament wird von den zwölf ernannten Mitgliedern des Wächterrates kontrolliert.

Präsident: Theoretisch ist der Präsident nur dem Obersten Führer untergeordnet, seit 1989 Ajatollah Ali Chamenei. In der Praxis wird seine Handlungsfreiheit durch eine Reihe von Gremien beschränkt, die zum großen Teil mit konservativen Klerikern besetzt sind. Dazu gehört der Wächterrat. Sie haben den derzeitigen Amtsinhaber Mahmud Ahmadinedschad gestützt, sich jedoch gegen seinen Vorgänger Mohammed Chatami gestellt. Der Präsident ist für die Wirtschaftspolitik zuständig und führt die Tagesgeschäfte der Regierung. Er ist der Vorsitzende des Nationalen Sicherheitsrates, der für die Koordinierung der Verteidigungs- und Sicherheitspolitik zuständig ist.

Oberster Geistlicher Führer: Der von der Expertenversammlung – zu der nur Religionsgelehrte mit dem Plazet des Wächterrats gewählt werden können – ernannte Geistliche hat das letzte Wort bei grundsätzlichen Fragen wie dem Atomprogramm des Landes oder den Leitlinien der Innen- und Außenpolitik. Zudem kontrolliert er Armee und Geheimdienste. Er ernennt auch die Chefs von Justiz, Staatsrundfunk und entscheidet über andere Schlüsselposten.

Wächterrat: Er ist das oberste Kontrollorgan für Rechtsfragen, ihm unterliegt damit auch die Aufsicht der Präsidentschaftswahl. Das Gremium setzt sich aus sechs hochrangigen Geistlichen und sechs Juristen zusammen. Der Rat entscheidet auch über die Zulassung von Kandidaten für die Präsidentenwahl. Bei dieser Wahl ließ er von 475 Bewerbern nur 4 zu.

Expertenrat: Er besteht aus 86 Geistlichen, die für 8 Jahre vom Volk nach Vorauswahl durch den Wächterrat gewählt werden. Er wählt den Obersten Rechtsgelehrten, überwacht seine Tätigkeit und kann ihn theoretisch wieder absetzen.