Freifahrt im Vest

HAMM taz ■ Der Aufstand der Rentner der Vestischen Straßenbahnen GmbH hat sich gelohnt: Sie genießen weiterhin freie Fahrt. Dies ist das Ergebnis eines Vergleichs, der gestern vor der 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts in Hamm geschlossen wurde. Gegen die Streichung einer seit vielen Jahrzehnten geltenden unbegrenzten Freifahrtsberechtigung auch für ausgeschiedene Betriebsangehörige hatten die meisten der über 1.300 Ruheständler rebelliert. Über 330 Rentnerklagen gegen die traditionelle Vergünstigung wurden eingereicht.

Im gestrigen Prozess machte die 3. Kammer deutlich, dass die Freifahrtsberechtigung der Pensionäre als zusätzliche betriebliche Altersversorgung wie das Kohledeputat geschützt sei. Mit dem Vergleich wurden die Forderungen der Rentner voll erfüllt. Sie können im Kreis Recklinghausen, in der Stadt Bottrop und im Norden Gelsenkirchens kostenlos fahren. AZ: 3 Sa 1683/04 KLAUS BRANDT