Abfall darf ortsnah verbrannt werden

MÜLLVERBRENNUNG EUGH räumt Kommunen mehr Rechte ein und kassiert Ausschreibungspflicht

Hamburg darf weiterhin Müll aus vier niedersächsischen Landkreisen verbrennen. Ein entsprechender Vertrag sei rechtens, urteilte am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EUGH). Die EU-Kommission hatte gegen die Vereinbarungen geklagt, weil sie ohne vorhergehende europaweite Ausschreibung abgeschlossen worden waren.

1995 hatten die Kreise Rotenburg, Harburg, Soltau-Fallingbostel und Stade die Verbrennung ihres Hausmülls für 20 Jahre an die damals im Bau befindliche Müllverbrennungsanlage Rugenberger Damm vergeben. Das 1999 in Betrieb gehende „Müllkraftwerk“, das von der Stadtreinigung Hamburg betrieben wird, erreichte erst durch diese Liefergarantien eine Auslastung, die den wirtschaftlichen Betrieb der Anlage ermöglichte.

Während die EU-Kommission bemängelte, die Landkreise hätten die Müllbeseitigung öffentlich ausschreiben müssen, urteilte der EUGH: „Eine öffentliche Stelle kann ihre im allgemeinen Interesse liegenden Aufgaben (...) in Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Stellen erfüllen, ohne gezwungen zu sein, sich an externe Einrichtungen zu wenden.“ Die vier Landkreise bezeichneten das Urteil als „bahnbrechend“. MAC