Polizist klagt Land an

Der gefeuerte Bielefelder Polizeipräsident Kruse verklagt die Landesregierung auf 6.000 Euro Schmerzensgeld

DORTMUND taz ■ Bielefelds ehemaliger Polizeipräsident Horst Kruse macht seine Drohung war: Er will das Land Nordrhein-Westfalen auf mindestens 6.000 Euro Schmerzensgeld verklagen. Der Zivilprozess begann gestern beim Landgericht Dortmund. Kruse war nach Vorwürfen, Drogenhandel toleriert zu haben, 2001 in den Ruhestand versetzt worden. Ein Strafprozess wurde später eingestellt, Kruse jedoch entlassen. Kruse wirft den damaligen Staatsanwälten „Verfolgung Unschuldiger“ vor. Ein Anlauf zur Einigung scheiterte am Freitag, so ein Sprecher des Landgerichts.

„Strafvereitelung im Amt“ hatten die Staatsanwälte dem Polizeichef vorgeworfen. Zwischen 1998 und 2000 sollen Kruse und seine Mitarbeiter Rauschgifthandel in der Bielefelder Drogenberatungsstelle geduldet und Razzien vereitelt haben. Das NRW-Justizministerium hatte sich hinter die Anklage der Staatsanwälte gestellt.

Für die MitarbeiterInnen der Hilfsstellen stellt sich die Frage, wie sie verhindern sollen, dass Süchtige in den Räumen der Beratungsstellen heimlich mit Drogen handeln. Der Bielefelder Fall zeigt, dass sie nicht ausreichend geschützt sind und sich in einem rechtsfreien Raum befinden. Sie fordern deswegen seit Jahren Rechtssicherheit. NAW