Ölmulti Shell entschädigt Nigerias Ölopfer

Vergleich vor US-Gericht beendet Rechtsstreit zwischen Shell und den Hinterbliebenen des hingerichteten nigerianischen Bürgerrechtlers Ken Saro-Wiwa. Kläger: Präzedenzfall für Konzerne

BERLIN/NEW YORK taz/afp/rtr | Nach 13 Jahren Rechtsstreit hat sich der britisch-niederländische Ölmulti Shell mit den Hinterbliebenen von neun in Nigeria gehenkten Umweltschützern auf einen Vergleich geeinigt. Der Konzern stimmte am Montag der Zahlung von 15,5 Millionen Dollar an die Klägergemeinschaft zu. Im Gegenzug wird die Anklage wegen Mittäterschaft an der Hinrichtung des Bürgerrechtlers Ken Saro-Wiwa vom Volk der Ogoni in Nigeria 1995 sowie an Menschenrechtsverletzungen durch das Militär in Nigerias Ölfördergebieten zurückgezogen. Fünf Millionen Dollar sollen in eine Stiftung für das Ogoni-Volk fließen, legt die Vereinbarung fest. Weitere fünf Millionen verbuchen die Anwälte, der Rest ist Entschädigung für die Hinterbliebenen.

Saro-Wiwas Sohn Ken Wiwa, Hauptkläger und mittlerweile Berater des nigerianischen Präsidenten, nannte die Einigung eine „Rehabilitierung“ seines Vaters. Nun gebe es einen Präzedenzfall, dass man einen internationalen Konzern in den USA wegen Menschenrechtsverletzungen vor Gericht bringen könne. Shell-Produktionsvorstand Malcolm Brinded erklärte, die Einigung sei als „humanitäre Geste“ zu verstehen, „obwohl Shell nichts mit der Gewalt zu tun hatte“.

Der Erfolg der Kläger in Nigeria könnte eine ganze Reihe weiterer Klagen gegen Shell und andere Firmen nach sich ziehen. Marco Simons, ein Anwalt der Kläger, bezeichnete die außergerichtliche Einigung als „sehr bedeutsamen Meilenstein“. Zwar sei die Summe für Shell kaum spürbar, aber sie sei doch hoch genug, um von anderen Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen zu repressiven Staaten wahrgenommen zu werden.

In einer gemeinsamen Erklärung hoben die Anwälte die Bedeutung der Einigung für die Weiterentwicklung der Menschenrechte hervor. Die Kläger hatten sich auf ein US-Gesetz aus dem Jahr 1789 berufen. Die Regelung sieht vor, dass sich Unternehmen mit einer umfangreichen Vertretung in den USA überall auf der Welt auch an US-Gesetze halten müssen.

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