kommentar: unqualifizierte sparwut
: Erfahrene, private Träger nutzen

Die klammen Städte und Gemeinden sparen, wo sie nur können – auch bei der Verteilung der Budgets zur Umsetzung der Hartz IV-Gesetzgebung, wo sie selbständig handeln können. Sei es dadurch, dass die Kommunen Qualifizierungen mit eigenen, unerfahrenen Mitarbeitern organisieren, sei es durch Einsparungen bei den Budgets für die Weiterbildungen der Ein-Euro-Jobber bei privaten Weiterbildungsträgern.

Das Problem dabei ist die Gesetzeslage. Denn wenn es innerhalb der ‚Brückenjobs‘ kein verbrieftes Anrecht auf Qualifizierung und Weiterbildung gibt, haben die betroffenen Kommunen dort die erste Möglichkeit, Geld zu sparen. Hinzu kommt, dass die kommunalen Fallmanager oft keine Erfahrungen in ihrem neuen Tätigkeitsfeld haben.

Denn wenn sich zum Juli der Betreuungsschlüssel ändert, kommen auf einen Betreuer 75 Fälle. Demnach benötigt Deutschland im Sommer 30.000 Fallmanager, die nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Sozialarbeit eine zertifizierte Fortbildung im Fallmanagement von mindestens 210 Stunden erhalten haben müssten. In den Kommunen dürften demnach wenige zertifizierte Beamte sitzen. Deshalb muss es ein Anrecht auf Weiterbildung geben. Ein-Euro-Jobber müssen als Kunden wahr genommen werden, die qualifizierte Maßnahmen fordern dürfen. Zudem müssen die Erfahrungen der privaten Weiterbildungsträger genutzt werden. Denn die qualifizieren nicht erst seit Gründung der Hartz-Kommission im Februar 2002. ELMAR KOK