Prügelpolizisten droht Ärger

WENDE In Hamburg wird jetzt gegen Polizisten ermittelt, die 2007 den 71-jährigen iranischen Schriftsteller Farydon Gilani geschlagen haben sollen

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen den iranischen Publizisten Farydon Gilani eingestellt. Polizisten hatten dem 71-Jährigen „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ vorgeworfen. Stattdessen wird nun gegen zwei Polizeibeamte ermittelt – wegen Körperverletzung im Amt.

Der Exil-Schriftsteller, Mitglied des PEN-Clubs, hatte im Dezember 2007 die Ausläufer einer Demonstration gegen den „Terrorparagrafen“ 129 a in der Hamburger City beobachtet, die zuvor von der Polizei aufgelöst worden war. Zwischen Buden und Glühweinständen ging die Polizei rigoros gegen vermeintliche Demonstranten vor. Sie kesselte mehr als 100 AktivistInnen ein und nahm sie in Gewahrsam.

Gilani sprach Polizisten an, worauf diese ihn Augenzeugen zufolge wegstießen und sagten: „Halt’s Maul!“ Dann wurde Gilani auf das rechte Ohr geschlagen und zu Boden geworfen. Sein Arm wurde nach hinten gedreht, dann wurde auch er in Gewahrsam genommen. Ein Journalist dokumentierte das Geschehen mit 40 Fotos. Im Bundeswehrkrankenhaus attestierte die Ärzte Gilani Hämatome und die Gefahr eines akuten Innenohrtraumas.

Über seinen Anwalt Jürgen Schneider erstattete Gilani Anzeige wegen Körperverletzung im Amt, im Gegenzug stellten die Polizisten einen Strafantrag wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt – Gilani soll sie „geschubst“ haben. Während sich die Ermittlungen gegen die Polizisten dahinschleppten, bekam Gilani einen Strafbefehl über 200 Euro.

Der Schriftsteller legte Widerspruch ein, doch den geplanten Prozesstermin setze die Richterin auf Bitten der Staatsanwaltschaft überraschend ab. Verteidiger Schneider und andere Anwälte hatten die „lückenhaften Ermittlungen“ und die „Einstellungspraxis der Anklagebehörde“ bei Körperverletzung-Delikten von Polizisten scharf kritisiert. Die Staatsanwaltschaft stellte „Nachermittlungen“ an, bei denen laut Anwalt Schneider viele Polizisten aus der Einheit der Verdächtigen vernommen wurden. Die wollten größtenteils nichts gesehen haben – was nun auch die Anklagebehörde stutzig machte.

In ihrem Einstellungsbescheid an Gilani teilte die Anklage mit, es sei „wenig wahrscheinlich“, dass Polizisten, die nahe am Geschehen waren, nichts gesehen hätten. Es müsse von „Gefälligkeitsaussagen“ ausgegangen werden. KAI VON APPEN