Patientenverfügung kippt

ABSTIMMUNG SPD lässt Gesetzentwurf von der Tagesordnung im Parlament streichen

BERLIN taz/ap/dpa | Das Gesetz zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen könnte in letzter Minute scheitern. Weil sich die Abgeordneten nicht auf eine Reihenfolge der Abstimmung ihrer Anträge einigen konnten, wurde es von der Tagesordnung für Donnerstag im Parlament gestrichen.

Damit wird unklar, ob das Gesetz noch vor der Bundestagswahl beschlossen werden kann. Jahrelang gab es Streit über eine verbindliche Regelung von Patientenverfügungen, mit denen man für spätere Notfälle seine medizinische Behandlung bestimmen kann.

Drei hart erkämpfte Gruppenentwürfe sollten eigentlich am Donnerstag abgestimmt werden. Doch über das Abstimmungsverfahren herrscht Streit. Die besten Chancen auf eine Mehrheit hat nämlich derjenige Antrag, der zuletzt abgestimmt wird, wenn die davor erfolglos blieben – denn ehe kein Gesetz zustande kommt, stimmen viele doch für die letzte Möglichkeit.

Eine Einigung zwischen den drei Parlamentariergruppen über den Abstimmungsmodus sei nicht möglich gewesen, sagte der CDU-Rechtspolitiker Wolfgang Bosbach, der einen der Anträge vertritt. Er schloss aber weitere Gespräche nicht aus. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Joachim Stünker, kündigte an, die SPD wolle Mitte Juni die Entscheidung im Bundestag suchen. Mehreren Stimmen nach soll es Stünker gewesen sein, der die Abstimmung für Donnerstag platzen ließ, weil er den letzten Abstimmungsplatz nicht bekam.

Geht es nach der Gruppe um Bosbach, soll die schriftliche Patientenverfügung nur bei tödlich verlaufenden Krankheiten unmittelbar gelten; will man Festlegungen für andere Erkrankungen oder Unfälle treffen, muss man sich vor der Verfügung ärztlich beraten lassen. Die Vorschrift einer notariellen Beglaubigung wurde inzwischen fallengelassen.

Die beiden anderen Entwürfe des SPD-Politikers Joachim Stünker und des CSU-Gesundheitsexperten Wolfgang Zöller erlauben eine Festlegung der Behandlungswünsche unabhängig von Art und Verlauf der Krankheit.

Inzwischen haben einige Abgeordnete einen vierten Antrag eingebracht, alles so zu lassen, wie es ist.

Rund 8,6 Millionen Menschen haben laut der Deutschen Hospiz Stiftung eine Patientenverfügung unterschrieben. Ein Gesetz zur verpflichtenden Einhaltung gibt es nicht. NICOLE JANZ