Unfallopfer besser abgesichert

EU-Parlament erhöht Mindestdeckungssumme für Personenschäden im Straßenverkehr

BRÜSSEL taz ■ Wenn es im Straßenverkehr kracht, ist Ärger bislang meist programmiert. Besonders wenn der schuldige Unfallpartner aus einem anderen EU-Land stammt. Das EU-Parlament in Straßburg hat gestern dafür gesorgt, dass die Geschädigten künftig besser abgesichert sind.

So wird die Mindestdeckungssumme bei Personenschäden per Gesetzesänderung von 350.000 auf eine Million Euro heraufgesetzt. In Ost- und Südosteuropa decken die Versicherungen bislang die Folgekosten eines Unfalls oft nicht komplett ab. Deshalb sind tschechische oder polnische Verkehrsteilnehmer auf deutschen Straßen immer wieder ohne ausreichende Haftpflicht unterwegs.

„Als Transitland haben wir besonderes Interesse daran, das zu ändern“, erklärte der deutsche EU-Abgeordnete Joachim Würmeling, der sich noch gestern um eine einvernehmliche Regelung mit den Vertretern der Mitgliedsländer bemühte. Das gelang in letzter Minute vor der Abstimmung. Und so kann der Kompromiss nun ohne Vermittlungsverfahren in allen 25 Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.

Deutsche Versicherer seien nicht betroffen, betonte Ariane Becker vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV). In Deutschland entspricht die Mindestdeckung schon den neuen Standards. Becker begrüßte aber, dass nun jedes Mitgliedsland regeln kann, ob es eine Mindestsumme pro Person oder pro Unfall festlegt. Das deutsche Justizministerium favorisiert eine Pauschale pro Unfall. Die Mindestsumme soll fünf Millionen Euro betragen.

Enttäuscht ist der GdV darüber, dass sich die Staaten nicht darauf einigen konnten, dass die Versicherung des Unfallverursachers auch juristische Kosten übernehmen muss. So kann es geschehen, dass ein Geschädigter die Versicherung des Verursachers verklagt, Recht bekommt, aber auf den Verfahrenskosten sitzen bleibt. Vereinbart wurde lediglich, dass die EU-Kommission für dieses Problem einen Vorschlag machen soll.

Erleichtert werden künftig die Formalitäten für Austauschstudierende oder Arbeitnehmer, die sich nur kurz außerhalb des Heimatlandes aufhalten. Bis zu drei Monaten gilt der Versicherungsschutz am neuen Wohnsitz, ohne dass die Versicherung informiert werden muss. Wer länger im Ausland lebt, muss den Wagen ummelden und sich dann meist eine neue Versicherung suchen. Schließlich berechnet sich die Prämie nach dem Schadensrisiko – und das ist etwa in Paris deutlich höher als im Bayrischen Wald. DANIELA WEINGÄRTNER