Röwekamp: Rechtshürden senken

Innensenator Röwekamp will DNA-Registrierung zur Standardmaßnahme bei Sexualstraftaten machen und freiwillige Massengentests ohne Richterbescheid

Bremen ap ■ Der Bremer Innensenator Thomas Röwekamp hat standardmäßige DNA-Tests bei Sexualstraftaten und anderen Delikten gefordert. So wie die Polizei heute bei einer Vielzahl von Straftaten vom Täter ganz selbstverständlich Fingerabdrücke nehme, müssten künftig auch DNA-Tests zur Standardmaßnahme werden, erklärte der CDU-Politiker. Die rechtlichen Hürden müssten gesenkt und die Rechtsprechung in Deutschland vereinheitlicht werden, „damit die DNA-Analyse der Fingerabdruck des 21. Jahrhunderts wird“.

Zugleich warb Röwekamp für die Schaffung einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage für Massengentests, da die Bundesländer bislang unterschiedlich verfahren. Die Notwendigkeit einer richterlichen Genehmigung solle bei Freiwilligkeit stets entfallen, sagte er.

Aktueller Anlass für Röwekamps Vorstoß waren die jüngsten Debatten um den besseren Schutz vor Sexualstraftaten nach dem Mord an der achtjährigen Levke aus Cuxhaven. „Wir müssen alles tun, um insbesondere Kinder und Frauen vor sexuellen Übergriffen zu schützen“, erklärte der Senator.

Der mutmaßliche Mörder des Mädchens war bereits wegen einer Vergewaltigung vorbestraft. Unter anderem wegen einer günstigen Sozialprognose war keine DNA-Probe beim BKA gespeichert worden. Für die Klärung des Mordes an Levke hätte dies nicht geholfen – am Leichnam des Kindes war nicht genug eindeutiges Material sichergestellt worden.