Vieles unklar

Werkverträge sind hartes Brot. Agab fordert spezielle Beratung für Künstler mit Anschluss an den Arbeitsmarkt

bremen taz ■ Werkverträge oder befristete freie Einkommen – das kann für arme Künstler nicht der Lohn der Zukunft sein: Wer bisher als Freischaffender die Arbeitslosenhilfe durch befristetes selbstständiges Einkommen aufbesserte, muss in Zukunft mit weitgehenden Abzügen rechnen. Wie die Zusatzeinkommen aber angerechnet werden – darüber werden Betroffene zumindest zum Jahresbeginn schwer verbindliche Auskunft erhalten. Das fürchtet die Arbeitslosenberatung Agab. Sie fordert für solche Fälle spezielle Berater bei der fürs Arbeitslosengeld II zuständigen Bagis.

„Man braucht Experten bei der Bagis, um diese Gruppe von Ratsuchenden besonders zu unterstützen“, fordert agab-Mitarbeiter Martin Lühr. Dies entspreche der geforderten Integration in Arbeit. Immerhin bewegten sich Arbeitslosengeld-II-EmpfängerInnen mit Werkverträgen im ersten Arbeitsmarkt. Dass die Reformen ausgerechnet diesem Personenkreis das Geldverdienen erschwerten, sei ausgesprochen widersinnig.

Hauptproblem ist die Frage, wie sogenannte Einmaleinkommen für Arbeitslosengeld-II-Bezieher künftig angerechnet werden. „Da blickt im Moment niemand durch“, sagt Lühr. Verdient beispielsweise eine Autorin im Jahr mehrere tausend Euro mit mehreren befristeten Werkverträgen, so könne dies entweder als Jahreseinkommen angerechnet werden, dann würde es über zwölf Monate verteilt angerechnet. Der Vorteil für die Autorin: Die Freibeträge würden zu ihren Gunsten voll genutzt. Ungünstiger sehe das aus, wenn die Einnahmen als sogenannte Einmalzahlung veranschlagt würden – dann müsste die Betroffene zeitweise aus dem Alg II-Bezug ausscheiden – und diesen später neu beantragen. „Das führt dazu, dass Betroffene nur Probleme haben“, prophezeit Lühr. Dies seien unnötige Hürden. Auch bei der Bagis erhöhe dies den Verwaltungsaufwand.

Auch beim Bundesverband Bildender Künstler fürchtet man Nachteile. „Wie sich die neuen Regeln auswirken, das wissen wir aber noch nicht“, beginnt dort soeben eine Mitgliederbefragung. Sie soll Grundlage eines ersten Bilanz-Gespräches mit der Bundesanstalt für Arbeit im Januar sein. ede