Miethai & CoJahresende und Fristen
: Feiertage berücksichtigen

Am 31.12.2004 enden einige Mietverträge durch Kündigung, Fristablauf bei Zeitmietverträgen oder aufgrund einer Vereinbarung. Die Mieträume müssen (so §546 des Bürgerlichen Gesetzbuches) nach Beendigung des Mietvertrages zurückgegeben werden. Die Rückgabe muss daher nicht schon Silvester, sondern am 1. Januar 2005 geschehen. Da das aber ein Feiertag ist und der 2. Januar 2005 auf einen Sonntag fällt, sind die Räume erst am nächsten Werktag, also am 3. Januar 2005 zurückzugeben. Wegen einer besonderen Hamburger Regelung genügt es, wenn die Räume an diesem Tag bis um 12 Uhr mittags zurückgegeben werden.

Eine formelle Übergabe ist nicht zwingend erforderlich, wichtig ist das komplette Leerräumen und die Rückgabe aller Schlüssel zu diesem Zeitpunkt. Wird die Wohnung nicht rechtzeitig zurückgegeben, kann der Vermieter Nutzungsentschädigung während der Verspätungszeit verlangen und/oder den Ersatz weiterer Schäden, wenn z. B. der Nachmieter nicht rechtzeitig einziehen kann.

Der Feiertag am 1. und der Sonntag am 2. Januar 2005 sind auch für alle diejenigen wichtig, die ihre Wohnung z.B. mit dreimonatiger Frist zum 31. März 2005 kündigen wollen. Bei der Fristberechnung zählt der Monat der Kündigung nur dann mit, wenn die Kündigung bis zum dritten Werktag des betreffenden Monats beim Vermieter angekommen ist. Der erste Werktag im Januar ist der 3., der dritte Werktag im Januar 2005 ist der 5. Januar. Daher reicht es, wenn die Kündigung dem Vermieter am 5. Januar 2005 zugeht, um bei dreimonatiger Kündigungsfrist zum 31. März 2005 wirksam zu sein.

Wird die Kündigung per Post (Einschreiben/Rückschein) verschickt, sollte an längere Postlaufzeiten durch die Feiertage gedacht werden. Wer es eilig hat, kann die Kündigung aber auch am 5. Januar durch einen Zeugen, der das Schreiben gelesen hat, beim Vermieter abgeben oder während der üblichen Postzustellungszeit in den Briefkasten werfen.

Christine Kiene ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20357 HH, ☎ 431 39 40, info@mhmhamburg.de, www.mhm-hamburg.de